Ein Beweis für die Welleneigenschaft des
Lichtes ist die Interferenz am Doppelspalt. Diese ist nur durch die
Überlagerung von Wellen zu erklären. Die Abbildung links zeigt
schematisch den Versuchsaufbau und das Versuchsergebnis. |
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Das Versuchsergebnis bei der
Elektronenbeugungsröhre lässt sich nur dann verstehen, wenn man davon
ausgeht, das Elektronen Welleneigenschaften haben. Diese treten aber
nur im Graphitkristall auf. Dort ist das Elektron nicht frei, sondern
befindet sich im Einflussbereich der Potentialwälle des Kristalles,
vergleichbar dem Teilchen im Kasten und damit gelten die Gesetze der
Quantenphysik. |